Einzelfallhilfen

Seit dem 01.08.2013 bietet RheinSupport Leistungen im Rahmen des „Ambulant Betreuten Wohnen“ für die Bereiche Sucht und HIV an. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die Paragraphen 123 ff Sozialgesetzbuch IX.

Beim Ambulant Betreuten Wohnen handelt es sich in erster Linie um Einzelfallhilfen, die das Ziel haben, die Teilhabebeschränkungen der benannten Zielgruppen zu überwinden oder abzumildern.

In der aktuellen Leistungsvereinbarung des Landschaftsverbands Rheinland werden folgende Einzelziele benannt:

  • Beseitigung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen
  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • eine möglichst Selbstständige Lebensführung
  • eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufs
  • Förderung der weitestgehenden Unabhängigkeit von der Betreuung
  • Erweiterung der Kompetenzen
  • Mobilität und Orientierung
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Für Menschen, die Transferleistungen erhalten (z.B. ALG II oder Grundsicherung) wird das Angebot durch den Landschaftsverband Rheinland finanziert.

Grundlage der Bewilligung ist neben der durch eine fachärztliche Stellungnahme festgestellte Teilhabeeinschränkung eines Klienten, die entsprechende Darlegung des Bedarfs im Rahmen eines individuellen Hilfeplans. Auf dieser Grundlage wird ein individuelles Stundenkontingent, für zumeist 24 Monate, bewilligt. Im Anschluss folgt ein Bericht oder ggf. ein erneuter Antrag mittels Hilfeplan.

Die vom Landschaftsverband Rheinland gewährten bzw. finanzieren Stunden beinhalten direkte Klientenkontakte (face to face oder ear to ear).

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